Beiträge an Vereine und Private

Die Gemeinde kann Beiträge für die jährliche Tätigkeit der Vereine gewähren. Die entsprechenden Anträge sind alljährlich innerhalb des Monats Februar, abgefaßt auf das von der Gemeinde vorbereitete Formular (siehe unten) und vom gesetzlichen Vertreter des Vereins unterzeichnet, bei der Gemeinde einzureichen. Ihnen müssen folgende Dokumente beigeschlossen wer­den, die mit Datum, Stempel und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters zu versehen sind:

  • Statuten bzw. Satzungen (bei erstmaliger Vorlage eines Antrages);
  • Nachweis über die Eintragung in das Lan­desverzeichnis der ehrenamtlichen Tätigkeiten, gemäß den geltenden Bestimmungen;
  • Tätigkeitsprogramm;
  • Finanzierungsplan;
  • Kassastand zum letzten 31.12.

Weitere Informationen und Beitragsgewährungen sind in der Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen und in den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen angeführt.

Auszahlung der Beiträge

Für die Auszahlung der gewährten Beiträge gelten folgende Bestimmungen:
Die Mitteilung über den genehmigten Bei­trag erfolgt durch das Amt, das das Beitrags­gesuch bearbeitet hat und enthält die Angabe, für welchen Zweck bzw. Gegenstand der Beitrag ge­währt wurde sowie die für die Auszahlung not­wendigen Unterlagen. Die Kontrolle der Unterlagen erfolgt durch das Rechnungsamt. Diese müssen sich auf den Zweck oder Gegenstand beziehen, für den der Beitrag gewährt wurde. Folgende Unterlagen müssen für die Aus­zahlung der ordentlichen und außerordent­li­chen Beiträge vorgelegt werden:

  • Ansuchen um Auszahlung, datiert und vom ge­setzlichen Vertreter unterschrieben, mit An­gabe der Bankverbindung und der Steuer­nummer, sowie der Aufstellung der vor­geleg­ten Abrechnungsunterlagen
  • Abrechnungsunterlagen: saldierte Rech­nun­gen in Original und Kopie, die vom Gesuch­steller unterschrieben ist. Nach Auszahlung des Beitrages wird das vom Amt abge­zeich­nete Original der Rechnung rückerstattet.
  • Erklärung über die Beiträge anderer öffent­licher Körperschaften;
  • bei Bedarf weitere Unterlagen;
  • bei Beiträgen an nicht organisierte Gruppen zu­sätzlich eine Erklärung über die Verwen­dung des Beitrages.

Zuständig

Formulare

DEU