Die Trinkwassergebühr wird ab 2019 aufgrund des D.L.H. Nr. 29 vom 16 August 2017 neu geregelt.
Die anfallenden Kosten werden in fixe und variable Kosten aufgeteilt.
Die fixen Kosten für das Jahr 2024 werden anhand der Größe des installierten Wasserzählers berechnet:
½ Zoll 42,57 €
¾ Zoll 46,83 €
1 Zoll 63,85 €
1 ¼ Zoll 85,14 €
1 ½ Zoll 106,42 €
Die variablen Kosten für das Jahr 2024 werden anhand des Wasserverbrauchs in 3 verschiedenen Kategorien eingeteilt:
1) Haushalt Einheitstarif 0,6136 € pro m3
2) Nicht Haushalt Grundtarif (bis 200 m3) 0,6136 € pro m3
Erhöht (ab 200 m3) 0,7977 € pro m3
3) Gemischt Einheitst. (bis 120 m3) 0,6136 € pro m3
Nicht Haush. (bis 200 m3) 0,6136 € pro m3
Erhöht (über 200 m3) 0,7977 € pro m3
Tränktarif 35 m3 pro GVE 0,2454 € pro m3
Tränktarif: Für alle Kategorien wird für die Verrechnung des Wasserverbrauchs im Stall ein Pauschalverbrauch von 35 m3 pro GVE verrechnet. Dies setzt voraus, dass ein Wasserzähler im Stall installiert ist.
Wichtig:
Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar ...) neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr im Steueramt der Gemeinde gemacht werden. Auch im Falle von Umschreibung der Gebäude oder Abbruch muss diese Meldung abgegeben werden.
Erste Mitteilung Installation neue Wasserzähler - Nur Abwasser
Erste Mitteilung Installation neue Wasserzähler - Wasser und Abwasser
Anschlüsse an die Trinkwasserleitung der Gemeinde
Für den Anschluss an die Abwasserleitung und Trinkwasserleitung der Gemeinde muss ein entsprechendes Ansuchen eingereicht werden, und zwar mindestens 15 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn. Das Gesuch muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formular erstellt werden und es muss ein Lageplan im Maßstab 1 : 500 beigelegt werden. Die genauen Vorschriften für die Anschlüsse sind in der Gemeindeverordnung für den Abwasserdienst und Gemeindeverordnung für den Trinkwasserversorgungsdienst enthalten.
Die Anschlussgebühren werden mit den Konzessionsgebühren verrechnet.