Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Genehmigung und Überwachung der privaten Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft, sowie Durchführungspläne.

Themen

Zuständigkeiten

Akten zur Raum- und Landschaftsplanung - Hinterlegung

Die genehmigkten Akten zur Raum- und Landschaftsplanung (Bauleitplan, Landschaftsplan, Durchführunspläne) werden seit dem Monat Oktober 2013 im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht, unter diesem Link.

Bauarbeiten - Einschränkungen wegen Lärmbelästigung

Mit Datei herunterladen: PDFVerfügung des Bürgermeisters Nr. 2/2009 wurden die Zeiträume für die Einschränkung zur Durchführung von lärmverursachenden Tätigkeiten/Bauarbeiten festgelegt.

Bauleitplan

Der überarbeitete Bauleitplan der Gemeinde wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3862 vom 25.10.2004, veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 04.01.2005, genehmigt. Der Bauleitplan und die dazugehörenden Durchführungsbestimmungen können im Internet auf dem Südtiroler Bürgernetz - Maps und WebGIS, abgerufen werden.

Siehe auch Kartografie - GIS

Digitale Bauakte - Bauamt 4.0

Die digitale Bauakte Bauamt 4.0 - Landesgesetz Raum und Landschaft Nr. 9/2018 - in Kraft seit dem 01.07.2020

Siehe auch link auf Bürgernetz Südtirol

Kartografie - GIS

  • Grundkartographie (Kataster, Adressen, Orthofoto, Bauleitplan BLP, Infrastrukturplan, Flächenwidmungsplan...)

Konventionierung

Es gibt verschiedene Arten von Konventionierungen im Sinne des geltenden Landesraumordnungsgesetzes. Die entsprechenden Vorlagen können von dieser WEB-Seite heruntergeladen werden (siehe unten).

Die Liste der konventionierten Wohnungen für jede Gemeinde kann vom Südtiroler Bürgernetz heruntergeladen werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die konventionierten Wohungenund die Wohnungen für Ansässige.

Landschaftsplan der Gemeinde

Der überarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1885 vom 04.06.2007 genehmigt. Der Plan und die dazugehörenden Bestimmungen können im Internet im Südtiroler Bürgernetz abgerufen werden - Dienste Maps und WebGIS - Landbrowser.

Parkplätze - Ersatzleistung bei Unmöglichkeit zur Errichtung

Siehe Rastbeschluss Nr. 8 vom 09.03.2021.

Sekretariatsgebühren Bauwesen

Mit Beschluss Nr. 159 vom 15.09.2020 sind die Gebühren und Tarife für Akte im Bereich der Baumordnung und des Bauwesens neu festgelegt worden - siehe diritti_segreteria_ufficio_tecnico_-_2023_-_allegato_a_delibera_195-2023.PDF herunterladen (0.1 MB).

Einzahlungen beim Schatzamt der Gemeinde - Raiffeisenkasse Gadertal - IBAN IT 65 M 08010 59130 000303021203

Sitzungen Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Die Sitzungen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) finden alle 2 Monate statt, jene der Gemeindekommission für Landschaft (GKL) und der Sektion Bauwesen der GKRL monatlich.

Datum der nächsten Sitzungen - siehe Termine

Urbanistische Zweckbestimmung - Flächenwidmungsbescheinigung

Die Bescheinigung über die urbanistische Zweckbestimmung im Sinne des Gesetzes Nr. 47 vom 28.02.1985 und des Artikels 83 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 von Grund- bzw. Bauparzellen wird vom Bauamt der Gemeinde nach Einreichung eines entsprechenden Antrages auf Stempelpapier ausgestellt. Je nach Anzahl der Parzellen werden Sekretariatsgebühren verrechnet - siehe Formulare.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Lageplan

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN
Raum: Rathaus, 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Wengen

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.11.2024, 15:35 Uhr