Gemeindekommission für Landschaft (GKL)

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Wengen, laut Artikel 68 des Landesgesetzes 9/2018.

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Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Giuseppe Comploi

Berichterstatter und Sekretär

Effektive Mitglieder und Ersatzmitglieder

Arch. David Stuflesser

a - Sachverständiger für Baukultur

Dr. Winfried Pezzei

b - Sachverständiger für Forstwissenschaften

Arch. Luca Canali

a - Sachverständiger für Baukultur

Dr. Eduard Winkler

b - Sachverständiger für Forstwissenschaften

Orte

Gemeinde Wengen

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 20.11.2024, 12:07 Uhr