Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Gemeindekommission für Raum und Landschaft der Gemeinde Wengen, laut Artikel 4 des Landessegetzes 9/2018.

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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

  • im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
  • im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Felix Nagler

Vorsitzender

Giuseppe Comploi

Berichterstatter und Sekretär

Effektive Mitglieder und Ersatzmitglieder

Arch. Alessia Michela Maria Politi

e - Sachverständige für Landschaft, die von der Landesrätin namhaft gemacht ist

Arch. David Stuflesser

a - Sachverständiger für Baukultur

Dr. Winfried Pezzei

b - Sachverständiger für Forstwissenschaften

RA Albert Palfrader

c - Sachverständiger für Sozial- oder ökonomischen Wissenschaften

Arch. Paolo Bonatti

d - Sachverständiger für Raumplanung

Geol. Sonja Pircher

f - Sachverständiger für Naturgefahren

Arch. Irmgard Mitterer

e - Sachverständige für Landschaft, die von der Landesrätin namhaft gemacht ist

Arch. Luca Canali

a - Sachverständiger für Baukultur

Dr. Eduard Winkler

b - Sachverständiger für Forstwissenschaften

Klaus Nagler

c - Sachverständiger für Sozial- oder ökonomischen Wissenschaften

Karl Höller

d - Sachverständiger für Raumplanung

Ing. Rosa Wellenzohn

f - Sachverständiger für Naturgefahren

Orte

Gemeinde Wengen

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 20.11.2024, 12:27 Uhr