Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Wengen.

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Wengen besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlusss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 100.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Lageplan

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN

Verantwortlich

Felix Nagler

Bürgermeister

Felix Dapoz

Vizebürgermeister

Dr. Monica Willeit

Gemeindesekretärin

Gemeinderäte

Alexander Alton

Gemeinderat, Gemeindereferent

Vito Campei

Gemeinderat

Markus Complojer

Gemeinderat

Davide Frenes

Gemeinderat

Elisabeth Insam

Gemeinderätin

Magdalena Miribung

Gemeinderätin, Gemeindereferentin

Daniele Moling

Gemeinderat

Manfred Moling

Gemeinderat

Carlo Nagler

Gemeinderat, Gemeindereferent

Alex Ploner

Gemeinderat

Veronica Rubatscher

Gemeinderätin

Orte

Gemeinde Wengen

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 28.11.2024, 15:58 Uhr